Willkommen bei der Anwaltskanzlei Stange-Wingen
Eine Spezialisierung ist in der immer komplexer werdenden Rechtsprechung unbedingt erforderlich. Denn nur ein Spezialist ist dem Mandanten ein verlässlicher und kompetenter Partner. Regelmäßige fachspezifische Fortbildungen garantieren Ihnen ein gleichbleibendes Niveau bei der Beratung in meinen Schwerpunkt-Fachbereichen.
Selbstverständlich beschäftigt sich die Kanzlei auch mit allgemeinen Zivil-, insbesondere Vertragsrecht, einschließlich der Durchsetzung von Forderungen und die Zwangsvollstreckung aus vorhandenen Gerichtsurteilen und anderen Titeln.
Sie und Ihr Anliegen stehen bei uns im Vordergrund, daher bemühen wir uns, für Sie stets persönlich oder telefonisch erreichbar zu sein und Ihnen einen Termin ohne lange Wartezeiten zu geben.

Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht befasst sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten, die das familiäre Zusammenleben betreffen: Ehe- und Lebenspartnerschaften, Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Ehe und Lebenspartnerschaften Für die Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es einige gesetzliche Regelungsmöglichkeiten, z. B. einen Ehevertrag

Erbe und Pflichtteil
Das Leben endet für jeden von uns. Damit es vorher und nachher nicht zum Streit kommt, gilt es Vorsorge zu treffen. Haben Sie ein Testament? Und was ist vorher? Wenn Sie mal krank werden, einen Unfall haben oder sonstige Betreuung

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Straßenverkehrsrecht das Recht für den Verkehr in der Luft, zu Wasser und auf der Schiene (Eisenbahnrecht). Das Straßenverkehrsrecht ist der besondere Schwerpunkt der Kanzlei. Er umfasst: Unfälle mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden (z.B. Schmerzensgeld,

Aktuelles
Zum 01.10.2016 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft bezüglich der Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass z.B. Überstundenausgleich oder eine variable Vergütung durch den Arbeitnehmer schriftlich innerhalb einer vertraglich geregelten Frist geltend gemacht werden muss, damit der Anspruch
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